Arbeitskreise als Ersatz für Ausschüsse ?
Zunächst halten wir die Bildung von Arbeitskreisen für ein wichtiges und richtiges Instrument zur wirklichen Bürgerbeteiligung. Arbeitskreise dienen in der Theorie der Unterstützung der Ausschüsse und/oder des Gemeinderates und werden temporär und unbürokratisch für festgelegte Projekte gebildet. Beispiel: Arbeitskreis (AK) zur Sanierung des Rathauses in xxx….
In Framersheim wurden bis zur letzten Wahl in 2019 jeweils 8 Ausschüsse gebildet.
Der neue Gemeinderat hat nun in seiner ersten konstituierenden Sitzung am 15.08.2019 mehrheitlich (10/5) festgelegt nur noch 3 statt die bisher 8 Ausschüsse einzurichten.
Der Bürgerverein hatte von Anfang an kommunalverfassungsrechtliche Bedenken, ob der im Rathaus geplante Ersatz der bisherigen weiteren 5 Ausschüsse durch individuell und einmalig in Alzey-Land geregelte Arbeitskreise zulässig ist.
Es handelt sich hier aus unserer Sicht um eine demokratische Grundsatzfrage denn die Gemeindeordnung RLP regelt im Detail das Recht der Bürger, der Gemeinderäte und der Bürgermeister und diese Gesetze gelten für alle..
Dabei gilt der Grundsatz: Verantwortung ist nicht delegierbar. Gewählte Volksvertreter stehen nicht über dem Gesetz.
Zur Beschlussvorlage vom 12.11. Top 6
- Die AK´s erbringen fast wortgleich die Aufgaben der früheren Ausschüsse
- Die Arbeitsweise und Besetzung ist fast identisch mit denen der früheren Ausschüsse
Durch den Vorschlag nun fünf Arbeitskreise einzurichten, die den Rat unterstützen sollen, steht zudem fest, dass diese Unterstützungsarbeit – wie es bislang die Ausschüsse taten – tatsächlich erforderlich ist.
Warum die Unterstützung bei nahezu identischer Arbeitsweise nun nicht mehr Ausschuss heißt, sondern Arbeitskreis benannt werden soll ist ggf. in den kleinen aber wichtigen Feinheiten zu finden, u.a. im Bereich Besetzung.
Hier lohnt ein Blick in die Gemeindeordnung (GemO) denn die Ausschüsse sind gesetzlich geregelt.
- Bürger*innen wählen 16 (+1) Mitglieder des Gemeinderates in freier Wahl.
- Dieser Gemeinderat beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten in der Gemeinde.
- Der Gemeinderat kann Ausschüsse bilden.
- Bürger und Sachverständige können im Ausschuss jederzeit beteiligt werden.
Die Ausschüsse werden durch den Gemeinderat benannt und besetzt. Mindestens 50% der Ausschussmitglieder „sollen“ Ratsmitglieder sein. Diese Grenze ist gerichtlich bestätigt. Da nur die Ratsmitglieder von den Bürgern legitimiert sind, darf es auch unterhalb des Gemeinderates -also in einem Ausschuss- nicht an der demokratischen Legitimation mangeln. (Minimum-Regel)
Fehlt die Legitimation – entfällt die Beschlussfähigkeit. Die Ratsmitglieder sind also dem Wähler gegenüber verantwortlich. Die Kompetenz kann im Sinne der GemO allenfalls auf Ausschüsse – nicht auf Arbeitskreise – delegiert werden.
Für kleine Parteien besteht übrigens ein gewisser Minderheitenschutz. Die Unterschreitung der vorgenannten 50%-Regel ist für sie möglich.
Im Umkehrschluss hätten die 5 Arbeitskreise gegenüber dem gesetzlich geregelten Ausschuss lediglich informellen Charakter. Keine Empfehlungsbeschlüsse – keinen Bindungscharakter und somit einen großen Nachteil denn der Gemeinderat hat sich mit allen Themen inhaltlich erneut auseinanderzusetzen.
Unser Fazit:
- Entweder ist eine legitimierte Unterstützung des Gemeinderates erforderlich
Dann sind 5 Ausschüsse im Sinne der GemO zu bilden. - Oder die Unterstützung ist nicht erforderlich.
Dann werden die 5 Ausschüsse nicht benötigt.
In der Aufgabenbeschreibung der Richtlinie für die Arbeitskreise wird von Erarbeitung von Leitzielen, von Konzepten und von neuen Handlungsfeldern gesprochen, deshalb ist von ersterem auszugehen. Somit wären gem. § 44 GemO Ausschüsse zu bilden.
Als Ersatz der Ausschüsse macht die Bildung von Arbeitskreisen keinen Sinn und ist unseres Erachtens nicht rechtskonform, da die Verantwortung, Aufgabe und das Beteiligungsrecht eines jeden Ratsmitgliedes durch die Entfernung aus dem Anwendungsbereich der GemO RLP unterminiert wird.
Unser Konstruktiver Vorschlag:
Wir bilden dort beschlussfähige und kompetente Ausschüsse, wo die Unterstützung für den Gemeinderat auf der Hand liegt.
Wir bilden zusätzlich Arbeitskreise die dem Ausschuss und oder dem Rat zuarbeiten und die sich temporär mit Projekten z.B. mit der Verkehrsverbesserung in Framersheim, mit den Parkproblemen in Framersheim, betr. der Gestaltung des Friedhofs in Framersheim usw. in Bürgerforen beschäftigen, die damit Wünsche und Ideen formulieren. Damit wird die Verantwortung und Kompetenz der gewählten Ratsmitglieder sichergestellt und eine breite Interessen- und Bürgerbeteiligung in Framersheim gewährleistet bzw. eingeführt. Klaus Faßnacht / Stefan Reck