Die Hauptsatzung in der aktuellen Fassung regelt unter § 1 Abs. 1:
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde.
In Absatz 3 ist geregelt:
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln wie folgt bekannt gemacht:1.Rathaus, Schloßstraße 1
Die Mitnahme der Bevölkerung ist eines der Ziele des gesamten Gemeinderates. Somit sollte
§ 1 Absatz 1 HS der Grundsatz sein, und der „Aushang“ gemäß Abs. 3 zusätzlich zur Bekanntmachung im Nachrichtenblatt geregelt werden. Es scheint heute zeitgemäß, die Bekanntmachungen der Gemeinde auch auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen.
Nach der aktuellen Regelung ist der Aushang ausreichend.
Bei der Größe von Framersheim ist es nicht optimal, wenn für die Öffentlichkeit nur ein Aushangkasten zur Verfügung steht. Das wöchentlich erscheinende Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde muss ohnehin im öffentlichen Teil wöchentlich bedient werden (Hinweis Sprechstunden). Ein zusätzlicher Aufwand für eine monatliche Bekanntmachung zur Ratssitzung ist nicht erkennbar.
Nach der DVO zur GemO-RLP soll je angefangene 1.000 Einwohner mindestens eine Aushangtafel errichtet werden. Das ist allerdings nur der Mindestansatz. Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Alzey-Land fördern das öffentliche Interesse mit Aushangtafeln (Mauchenheim 4, Nack 3, Flonheim 4, Bornheim 3).
Wir beantragen eine Änderung der Hauptsatzung, und schlagen folgende Formulierung vor:
Abs. 1: könnte bestehen bleiben (gilt für alle Bekanntmachungen)
Abs. 3: Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates werden zusätzlich auf der Internetseite der Ortsgemeinde und durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln wie folgt bekannt gemacht:
1. Rathaus, Schloßstraße
2. Vorschlag: an geeignetem Platz im Bereich der Neubaugebiete
3. Vorschlag: an einem geeigneten Ort in der oberen Bahnhofstraße
Klaus Faßnacht, 01.03.2021