Der Bürgerverein Framersheim schlägt vor:
Anregungen zum Bebauungsplan 79 d „Industriegebiet Ost -Erweiterung mit Osttangente“ der Stadt Alzey vorzutragen.
Nach Prüfung der dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Framersheim vorgelegten Unterlagen – Beschlußvorlage 19-24/13/134 der VG Alzey-Land „Abstimmung der Bauleitplanung benachbarter Gemeinden“ – Planentwurf und Satzungstext Bebauungsplan 79d
wird folgendes festgestellt:
- Es ist davon auszugehen, dass die Belange der Ortsgemeinde Framersheim sehr wohl berührt sind.
- Die von der VG vorgelegten Unterlagen genügen nicht um eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Insbesondere ist auf den fehlenden Umweltbericht, sowie eine Betrachtung der verkehrstechnischen Auswirkungen (LKW-/ Individual- und Radverkehr) inklusive der Geräuschemissionen hinzuweisen. Ebenso erwarten wir eine Aufklärung der konkreten Bauzeitenpläne für die gesamte Maßnahme.
- Nach Satzungstext sind Flächen auf der Gemarkung Framersheim tangiert, dies muss detailliert aufgeklärt werden.
- Framersheim ist mehrfach durch Starkregen- und Hochwasserereignisse betroffen. Eine Wiederholung auch durch die teilweise Versiegelung des Gewerbegebietes mit der geschilderten Größe, muss ausgeschlossen und garantiert sein (Oberflächenwasser).
- Fragen der Kanalisation von Abwasser ist ebenso ungeklärt wie die Nutzung neuer, oder vorhandener Kläranlagen. Gleiches gilt für die eventuelle Nutzung der Kapazitäten vorhandener Kanalnetze (auch über Framersheim).
- Aus den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass Gebäude -abhängig von der Geländehöhe- bis zu 40 Meter hoch sein könnten. Hier erwarten wir eine Visualisierung der geplanten Bebauung.
- Die Verkehrsanbindung der Tangente über Alzey-Schafhausen hat nur dann einen Sinn, wenn ein Großteil des Transport- und Individualverkehrs über die L406 Richtung Osten (Framersheim/ Gau- Odernheim geleitet wird. Bei Ableitung Richtung Westen zum Autobahnanschluss, ist und bleibt der sogenannte Köbig-Kreisel das Nadelöhr für dann noch gesteigertes Verkehrsaufkommen. Das ist Gewerbe und Privaten nicht mehr zumutbar.
- Die Verkehrsanbindung der Tangente über Alzey-Schafhausen bedeutet auch während der gesamten Bauphase eine erhebliche längerfristige Belastung für den Individualverkehr. Insbesondere die Ortsgemeinden Framersheim und Gau-Odernheim werden hierdurch ganz erheblich belastet. Framersheim zählt heute schon 8.000 bis 10.000 Fahrzeuge pro Woche in Richtung Gau-Heppenheim und Dittelsheim-Hessloch.
- Durch die ganz erheblichen Erdarbeiten im neuen Gewerbegebiet ist davon auszugehen, dass die Deponie in Framersheim sowohl für An- als auch Abtransport verstärkt genutzt wird, da die Nähe erhebliche Vorteile für die Bauunternehmen mit sich bringt. Die sogenannte Deponiestraße in Framersheim ist im derzeitigen Zustand für zusätzliche Transportwege nicht geeignet. Hier ist zwingend Abhilfe zu schaffen. Die häufig genutzte Ausweichroute über die enge Ortsdurchfahrt muss für den LKW-Verkehr gesperrt werden.
- Das vorhandene und geplante Radwegenetz entlang der Selz wird durch Radler, Touristen und Berufstätige stark genutzt. Die gesamte Infrastruktur des Radwegenetzes muss auch während der gesamten Baumaßnahmen sichergestellt sein.
- Den Bürger*innen ist die Tiervielfalt im Bebauungsgebiet bestens bekannt. Die detaillierte Lösung des Tier- und Pflanzenschutzes ist nicht geklärt.
- Die Geräuschemissionen wird Framersheim am stärksten der Nachbargemeinden spüren, da die Hauptwindrichtung aus SW kommt. Die Auswirkungen sind nicht geklärt.
- Durch die Versiegelung der 55 Hektar wird dem Nieder- und Deckwild wie Hasen, Feldlerchen, Rehwild, Feldhuhn, Eidechsen und Amphibien usw. viel Lebensraum genommen, wie ist das zu vertreten?
- Ebenso werden die Kulturpflanzen welche CO² binden verringert , die Industrie vergrößert und somit die Schadstoffemissionen. Wie ist das zu rechtfertigen, da in den letzten Jahre die Klimapolitik immer mehr an Priorität gewinnt.
- In der bis heute unbekannten Länge der Bauzeit -welche durch die Größe des Projekts wahrscheinlich lange sein wird- werden viele Bauunternehmen und andere Firmen die bei der Erschließung beteiligt. Sie werden die Gemeinde-/Landwirtschaftswege von Framersheim mit benutzen und diese in Mitleidenschaft ziehen. Stehen hierfür Ausgleichszahlungen zur Verfügung?
- Die vorgenannten Argumente und Fragen sind nicht abschließend. Eine genauere Betrachtung ist wegen der fehlenden Unterlagen, und in der kurzen Frist nicht möglich.
- Wir erwarten eine weitestgehende Aufklärung vor einem Beschluss des Stadtrates Alzey.
Erst nachträglich wurde bekannt, dass die Stadt Alzey die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. Beteiligung der Behörden/TÖB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht hat. Die entsprechenden Unterlagen sind weitaus umfangreicher, als die durch die Verbandsgemeinde dem Gemeinderat Framersheim vorgelegten Unterlagen.
Framersheim, 10.04.2021
Klaus Faßnacht (kf), Bürgerverein Framersheim, Fraktionsvorsitzender