Stellungnahme Satzung WKB 19./20.04.2021

Stellungnahme: Wederkehrende Beiträge

Der Bürgerverein Framersheim hat den Entwurf der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Framersheim vom 08.04.2021 besprochen.
Nach Prüfung der dem Gemeinderat der Ortsgemeinde Framersheim vorgelegten Unterlagen – Beschlußvorlage 19-24/13/
kommen wir zu folgendem Ergebnis:
Die Idee der WKB ist -historisch betrachtet- gedacht, um die gemeindlichen Verkehrsanlagen in fortlaufenden Bauprojekten auf möglichst optimalen Stand zu halten. Durch regelmäßig Sanierungen und Reparaturen soll vermieden werden, dass Baumaßnahmen bis zum „bitteren Ende“ aufgeschoben werden, und dann sehr teure Neubaumaßnahmen erforderlich sind, die die Bürger*innen durch die Umlegung der Kosten jeweils erheblich belasten.

Die bislang über drei Jahre mittelfristige Bau- und Finanzierungsplanung ermöglichte eine vorausschauende Projektplanung und moderate regelmäßige Beiträge der Bürger und der Gemeindekasse. Nachteilig war aus Sicht der Gemeinde, dass die Bauprojekte mit zeitlichem Verzug über drei Jahre geplant wurden, und damit die geschätzten Kosten in der Planungsphase oft mit den späteren echten Baukosten nicht übereinstimmen konnten. Preissteigerungen und aktualisierte Planungen führten häufig zu Mehrkosten. Diese Mehrkosten zehrten dann einen Teil der WKB im Folgezeitraum auf, oder führten direkt zu höheren WBK durch „Restschulden“.

Der nun vorgeschlagene Weg einer jährlichen Planung und der konkreten Beitragsfestsetzung aufgrund der Echtkosten des Vorjahres, kann zur Finanzierung der Baumaßnahmen förderlich sein.
Nachteilig ist dabei die regelmäßige (jährliche) Vorbereitung der erforderlichen Ausbaumaßnahmen.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass zu prüfen wäre, ob ehrenamtliche Räte und Verwaltungsführung in der Lage sind, in einem Kalenderjahr Haushalt, Planung, Vergabe von Bauaufträgen und Bauausführung realisieren können.

Im Bezug auf die künftigen Baumaßnahmen ist bei jährlichen Projekten eine Grenze gesetzt, wo bei moderaten WBK häufig nur in Bauabschnitten gebaut werden kann. Dies verzögert Maßnahmen erheblich. Straßenzüge werden ggfs. über mehrere Jahre saniert. Dies tangiert im schlimmeren Falle über mehrere Jahre, die Anwohner und möglicherweise die Verkehrsführung in der Gemeinde. Zudem ergibt dies jeweils Mehrkosten über Preissteigerungen, sich wiederholdende Baustelleneinrichtung und die Anschlussarbeiten zum Bestand.

Zusammenfassend kommen wir zu dem Ergebnis, dass die bisherige Vorgehensweise einfacher zu handhaben ist. Ganz wichtig ist, dass die Bürger*innen durch die mittelfristige Planung mit sehr geringen WKB belastet werden können. Die Gemeinde kann die festgesetzten Einnahmen besser verplanen. Die Verwaltung kann weitschauend die entsprechenden Planungs- und Bauaufträge steuern.

Unabhängig hiervon bitten wir die Verbandsgemeinde darzustellen, wie sich die Änderungen des § 6 bezüglich der Dauerkleingärten sowie die doppelte Tiefenbegrenzung monetär auf die Gemeindekasse und -vor allem- auf die Bürger auswirkt. Hilfreich wäre eine Vergleichsberechnung zum vergangenen Veranlagungszeitraum.
Zu § 13 der Satzung wäre eine Aufstellung über die aktuell verschonten, und seit dem letzten Veranlagungszeitraum nicht mehr verschonten Straßen, oder Beitragspflichtige zu erhalten.

Framersheim, 19.04.2021

Klaus Faßnacht (kf), Bürgerverein Framersheim, Fraktionsvorsitzender

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