Ergebnisse der 37. Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Framersheim
am Donnerstag, dem 16. März 2023, um 19:30 Uhr

Highlights:

Gemeinderat beschließt den Haushalt 2023 mit einem Anschlag für den Kauf des Gebäudes „ehemalige Bäckerei Weber“ ohne vorliegende Renovierungskosten und Finanzierungsplan

Gemeinderat beschließt Satzung über die Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, ohne vorherige Behandlung im zuständigen Ausschuss

– Antrag auf Vertagung des BVF wurde abgelehnt

Der Entwurf einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung wurde von der Kreisverwaltung kommentiert. Der Gemeinderat beschließt die (nicht im Ausschuss diskutierte) Version.

Der Gemeinderat beschließt eine Fortschreibung der Maßnahmenliste zum Dorferneuerungskonzept 2017 ohne Bürgerbeteiligung um den Punkt „Nahversorgungskonzept“

Öffentlicher Teil
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Die Mitarbeiterin der VG-Verwaltung stellte die Eckpunkte des Haushaltsplanes 2023 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte den Entwurf mit knapper Mehrheit in seiner letzten Sitzung befürwortet. In der gleichen Sitzung bat der BVF wegen des Punktes -Kauf des Anwesens Kirchstr.22 (Bäckerei Weber)- um eine Darstellung des Kaufpreises, der erforderlichen Sanierungsarbeiten und einen Finanzierungsplan vorzulegen. Der Kaufpreis war mit 165.000€ +Nebenkosten mündlich vorgetragen worden. Die Sanierung betrifft angeblich eine Dachssanierung, Renovierung der Wohnung im 1.OG mit Böden, Türen und Sanitärbereiche. Es sei eine alte Ölheizung vorhanden, und die Bäckereiverkaufsstelle müsse renoviert werden. Eine exakte Bestandsaufnahme mit Kostenschätzung fehlte. Keine der Unterlagen wurde zur Sitzung des Gemeinderates vorgelegt. Trotzdem entschied der Gemeinderat mehrheitlich den Haushaltsplan 2023 zu verabschieden.

2. Vertragsangelegenheiten;
Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen
nach § 6 EEG 2023
Mit der Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Frühjahr 2021 wurde die Vorschrift des § 6 Abs. EEG eingeführt. Hierdurch erhalten die Gemeinden, welche in einem Radius von 2.500 m (Luftlinie) der Anlagen liegen, eine Beteiligung von 0,2 ct pro erzeugter Kilowattstunde. Da sich die Ortsgemeinde Framersheim in diesem Radius, der neuerrichteten WEA-Anlage in der Gemarkung Hangen-Weisheim befindet, erhält sie 5,32 % dieser neuen finanziellen Beteiligung. Es soll sich um 600€/a handeln.

Der Gemeinderat stimmt der Vorlage einstimmig zu.

3. Abschluss eines Sondernutzungsvertrages
Die Deutsche Funkturm GmbH, Frankfurt beabsichtigt auf dem Grundstück Flur 9, Nr.47/24 der Gemarkung Framersheim (Sportgelände)einen Sendemast (33,85 m Gesamthöhe) mit zwei Gitterrostbühnen (2,78m x 2,78 m) zu errichten. Die Sondernutzung soll in der vereinbarten Pacht-/Mietzahlung i.H. v. 2.400€ enthalten sein.

Der Gemeinderat beschließt die Vorlage einstimmig.

4. Satzung über die Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen
Der vorgelegte Satzungsentwurf war bislang völlig unbekannt. Er beinhaltet eine Fülle von Fällen, für die künftig Sondernutzungsgebühren fällig werden, und die entsprechende Sondernutzung durch die Bürger beantragt werden müssen. Der BVF beantragt den TOP zu verschieben und die Inhalte der Satzung im zuständigen Ausschuss zu besprechen. Der Antrag auf Vertagung wurde gegen die Stimmen des BVF abgelehnt.

Die Verwaltung betonte, dass sehr viele Fälle der illegalen Sondernutzung von Bürgersteigen und öffentlichen Flächen dazu zwingen hier endlich einen Riegel vorzuschieben. Anders würden dies manche Bürger nicht lernen. Dies müsse nicht weiter vertieft werden.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung und die Gebührenordnung gegen die Stimmen des BVF.

5. Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Ortsgemeinde Framersheim;
Satzungsbeschluss gem. § 172 BauGB i. V. m. § 88 LBauO
Die seit Jahren diskutierte Satzung wurde Anfang letzten Jahres der Kreisverwaltung zur Prüfung vorgelegt. Die Ergebnisse wurden am 03.01.2023 zurückgegeben. Die Vorschläge der Kreisverwaltung und des Ingenieurbüros wurden nicht abschließend  im zuständigen Ausschuss thematisiert. Die Verwaltung war der Auffassung, dass genug diskutiert wurde, und die Vorschläge der KRV nun vollständig eingearbeitet werden sollen. Einige Aspekte waren in der Form nicht vorgesehen (Holzfenster, PV, u.ä.)

Der Gemeinderat beschloss gegen die Stimmen des BVF diese Satzung, wobei unklar blieb, welche exakte Formulierung übernommen wird.

6. Bauvoranfrage Nr. 2023 0037
Sanierung und Ausbau eines denkmalgeschützten Wohnhauses, Ausbau des
Nebengebäudes mit Neubau eines zweiten Wohngebäudes, Kirchstraße 14
Der Gemeinderat beschließt einstimmig der Bauvoranfrage zuzustimmen.

7. Rahmenvertrag Grabherrichtung;
Vergabe der Grabherrichtungsarbeiten
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag an die einzig anbietende Fa. Brand zu vergeben

8. Fortschreibung der Maßnahmenliste zum Dorferneuerungskonzept 2017
Das Dorferneuerungskonzept aus dem Jahr 2017 beinhaltet gewünschte Maßnahmen der Bevölkerung aus der damaligen Dorfmoderation. Der Bürgerverein hatte zuletzt bei der Verwaltung empfohlen dieses Dorferneuerungskonzept regelmäßig mit der Bevölkerung zu besprechen und weitere Ideen aufzunehmen. Dies wurde nicht aufgenommen. Vielmehr beantragt die Verwaltung nun ohne Vorbehandlung in einem Arbeitskreis, oder in den Arbeitsgruppen der Dorfmoderation in die o.g. Maßnahmeliste den Punkt „Nahversorgung/Dorfladen“ aufzunehmen. Der Bürgerverein schlug vor, dies mit der Öffentlichkeit zu besprechen. So, wie es die Dorfmoderation in Rheinland-Pfalz vorsieht. Nach Ansicht der Verwaltung ginge es hier nicht um das WIE, sondern nun über die Aufnahme des Punktes „Nahversorgung/Dorfladen“ zu beschließen. Der BVF gab zu bedenken, dass vielmehr Fakten zum Kauf des Gebäudes Kirchstraße 22 geschaffen werden würden. Und den Hinweis, dass der Kauf bis heute nicht diskutiert wurde. Ebenso liegen bis heute keinerlei belastbare Kosten- und Finanzierungslösungen auf dem Tisch. Der BVF schlug vor mindestens den Begriff Dorfladen zu streichen, da bislang keine Alternative zum Kauf des Gebäudes  besprochen wurde (andere Räumlichkeiten, Anmietung, Verkaufswagen, Berücksichtigung der örtlichen Gewerbetreibenden etc.).

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Maßnahmeliste zu erweitern.

9. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
10. Mitteilungen und Anfragen