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Bebauungsplan „Im Mittelgewann“: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit läuft!

Aktuell läuft die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Im Mittelgewann“. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde einsehbar. Bis zum 16. Juni können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Der Bürgerverein unterstützt den Plan, dass sich ein ortsansässiger Gartenbaubetrieb auf einer Fläche von gut einem Hektar am Ortsausgang Richtung Dittelsheim-Heßloch erweitert. Wir finden, dass alle Framersheimer Bürgerinnen und Bürger profitieren sollen – oder zumindest nicht beeinträchtigt werden. Deshalb hat der Bürgerverein beim Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan die unten aufgeführten  Forderungen genannt (siehe Protokoll der Ratssitzung vom 14. November 2024, Seite 8). Im aktuellen Entwurf ist noch unklar, ob und wie das Gewerbegebiet erweitert werden kann. Eine Erweiterung ist zwar heute noch nicht absehbar. Dennoch halten wir es für wichtig, insbesondere die Zufahrt so zu gestalten, dass weitere Flächen ohne großen Aufwand bzw. Änderungen erreicht werden können.

Dieses Verfahren ist eine gute – vielleicht die beste – Möglichkeit Ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Nutzen Sie sie!

Forderungen des Bürgervereins:

  • Durch das Gewerbegebiet soll keine effektive Versiegelung des Bodens stattfinden. Dazu
    soll Regenwasser vollständig auf dem Gelände zurückgehalten werden und dort
    versickern.
  • Die Auflagen zur Begrünung und zur Regenwasserbehandlung sollen in einem vertretbaren Verhältnis zu den von der Ortsgemeinde durchgesetzten Auflagen im Industriegebiet Alzey stehen.
  • Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit die Natur und die Lebensqualität in der
    Ortsgemeinde fördern.
  • Die Nutzung soll auf einen Gartenbaubetrieb beschränkt sein, damit eine andere Nutzung
    als die des heutigen Investors der Zustimmung der Ortsgemeinde bedarf.
  • Bei der Anordnung der Funktionsbereiche soll auf minimale Störung der benachbarten
    Wohngebiete geachtet werden.
  • Bei der Erschließung soll eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes berücksichtigt bzw. vorbereitet werden.
  • Die Ortsgemeinde soll ein Vorkaufsrecht auf die überplante Fläche und für die eventuelle
    Erweiterungsfläche erwerben.
  • Generell soll die Zufahrt frühzeitig geklärt werden. Das Gewerbegebiet soll von der L406 über die Deponiestraße erreichbar sein.