Ratssitzung vom 14. August 2025

Die Tagesordnung und die Unterlagen zur Sitzung finden Sie hier. Dort wird in Kürze auch das offizielle Protokoll hinterlegt.

TOP 1 -„Einwohnerfragestunde“. Es war ein Zuschauer anwesend. Es wurde keine Frage gestellt.

TOP 2 – „Bebauungsplan für Kindertagesstätte“. Der Auftrag für die Erstellung des Bebauungsplans wird an die Ingenieurgesellschaft Weiland GmbH, Zornheim vergeben. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

TOP 3 – „Vertrag zur finanziellen Beteiligung an den Windkraftanlagen auf der Gemarkung Framersheim“. Die Ortsgemeinde erhält die gesetzlich mögliche Beteiligung an den Einnahmen an den Windkraftanlagen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

TOP 4 – „Verpachtung des Grundstücks für den Funkturm“. Der Pachtvertrag für das Grundstück wird um zwei Jahre, also bis 2040, verlängert. Die Pacht beträgt 2.400 EUR pro Jahr. Die Ortsgemeinde erhält einmalig 500 EUR für diese Verlängerung. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

TOP 5 – „Vermietung der Wohnung in der Kirchstraße 22“. Die Wohnung wird and die Verbandsgemeinde vermietet. 7 Ja / 2 Nein / 1 Enthaltung.

TOP 6 – „Mitteilungen und Anfragen“. Ausgewählte Themen:

  • Der Besitzer des kleinen Grundstücks hinter der Toilettenanlage am Rathaus wurde aufgefordert, dieses zu säubern. Andernfalls wird die Ortsgemeinde die Reinigung auf Kosten des Besitzers durchführen.
  • Für den Mehrgenerationenplatz wurden drei Bänke, teilweise senioren- und behindertengerecht, wurden angeschafft und werden kurzfristig installiert.
  • Wilde Müllablagerungen wurden dokumentiert. Es wird gebeten, solche Delikte bei der Verwaltung zu melden.
  • Die Förderung für die barrierefreie Bushaltestelle wurde bewilligt. Baubeginn voraussichtlich Anfang 2026.
  • Die nächste Ratssitzung wird um eine Woche auf den 18. September verschoben um Abwägung des des Bebauungsplans am Mittelgewann zeitnah zu ermöglichen

 

TOP 7 – Bebauungsplan „Gewerbegebiet – In der Mittelgewann“ der Ortsgemeinde Framersheim; Vertragsangelegenheiten – Städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme gem. § 11 BauGB. Der Vertrag wurde ergänzt. Die Änderung war vorab sorgfältig abgestimmt worden. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

TOP 8 – „Ausübung / Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes Beschlussvorlage Nr. 24-29/25/8-10“. Das Vorkaufsrecht wird nicht geltend gemacht.